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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Daniel Silva Ruther, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Daniel Silva Steurer auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fit forever Fitness Petershausen – für alle Verträge

1. VERTRAGSSCHLUSS/ WIEDERRUFSBELEHRUNG

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Firma mit den Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines der Fit forever Fitness Studios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio oder Online

1.2.1 Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt entweder im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande oder online durch Abschluss des digitalen Buchungsprozesses (Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich gekennzeichnet).

Nach Abschluss erhält das Mitglied eine Bestätigung per E-Mail.

1.2.2 Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
Mitgliedern, die Verbraucher sind, steht bei Online-Abschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu.

Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen, E-Mail: info@fitforeverfitness.de

2. NUTZUNG DER STUDIOS (allgemein)

2.1. Umfang der Nutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

Die Firma ist berechtigt, einzelne Studios innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen, Betriebsurlaube oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Firma wird die Zeit und Dauer der Sperrung per Rund-E-Mail und im WhatsApp-Status der Firma mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen in den Studios ist nicht gestattet.

2.4. Hausordnung
Die Firma ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen an die Mitglieder zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, etc. der Firma unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des RFID-Chips / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Firma ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die elektronische Zugangsberechtigung per RFID-Chip nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, behält sich die Firma vor, die Identität des Mitglieds durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.3 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder andere Rausch- und Suchtmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Rausch- und Suchtmittel und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Firma bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Firma (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung

4.2.1 Es wird ein Staffelbeitrag vereinbart. Damit kann die Firma den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 1 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der Firma frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der Firma unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt,
auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der Firma dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.

4.2.2 Macht die Firma von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder WhatsApp mitteilen.

4.2.3 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.

4.3 Mitgliedschaftsbeiträge EGYM Studio Die Mitgliedschaftsbeiträge werden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf den monatlichen Höchstsatz (entspricht dem Mitgliedschaftsbeitrag einer 6-Monate Mitgliedschaft) angepasst. Es kann jederzeit ein neuer Vertrag mit Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen werden, wodurch eine günstigere Mitgliedschaft dauerhaft ermöglicht wird.

4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Firma hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4.1 Schüler- und Studententarif:

Der Schüler- und Studententarif ist ausschließlich für Mitglieder verfügbar, die einen gültigen Schüler- oder Studentenausweis vorlegen können. Dieser Tarif ist nur so lange gültig, wie der Mitgliedsstatus als Schüler oder Student aufrechterhalten wird. Sollte sich Ihr Status als Schüler oder Student ändern, verpflichten Sie sich, den Betreiber unverzüglich darüber zu informieren. Bei einer Änderung Ihres Status behält sich das
Fitnessstudio das Recht vor, den Tarif anzupassen oder auf einen regulären Tarif umzustellen.

4.5 Zahlungsverzug

4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Firma sich das Recht vor, dem Mitglied Bearbeitungsgebühren für Rückbuchungen sowie Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter können neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen,
Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten fallen.

4.5.2. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Firma berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Weiterhin ist die Firma in diesem Falle berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG (allgemein)

5.1. Mindestlaufzeit wie im Vertrag vereinbart.

5.2. Soweit auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die jeweilige Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Firma fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Für die Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Es wird auf die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags gemäß Punkt 4.3 hingewiesen Außerordentliche Kündigung bleibt möglich.

6.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

6.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied Die Vertragsparteien sind sich einig, das jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform zu erklären bzw.
anzuzeigen ist:
Postalisch an:
Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen
Email: info@fitforeverfitness.de

6. HAFTUNG

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen letztgenannten Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Firma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Firma.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-
Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die Firma ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Die Firma ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine Ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Firma wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die Firma
aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8. Datenschutz

8.1. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.

8.2. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

8.3. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages espeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Daniel Silva Ruther, Bahnhofstr. 21a, 85238 Petershausen, per E-Mail: info@fitforeverfitness.de

8.4. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Dienste und Anwendungen von EGYM finden Sie in den EGYM Datenschutzhinweisen (https://www.egym.de/datenschutz).

8.5. Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit) besteht nach den gesetzlichen Regelungen.

8.6. Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Mitgliedschaftsspezifische Geschäftsbedingungen

EMP Anwendungen

Besondere Geschäftsbedingungen für EMS-/EMP-Training(Ergänzend zu den allgemeinen Studio-AGB)
1. GeltungsbereichDiese besonderen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des EMS-/EMP-Trainingsangebotes im Fitnessstudio. Sie gelten ergänzend zu den allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen des Studios.
2. Nutzung nur mit TerminvereinbarungDas EMS-/EMP-Training darf ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
Die Nutzung ist nur während der offiziellen Trainer- und Servicezeiten möglich.
Ein Training ohne anwesende und qualifizierte Betreuung durch einen Trainer ist ausgeschlossen.
Das Studio behält sich vor, Termine bei organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen zu verschieben oder abzusagen.
3. MindestalterDie Nutzung des EMS-/EMP-Trainings ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach gesonderter Freigabe trainieren.
4. Gesundheitszustand und SelbstauskunftVor Aufnahme des Trainings ist vom Mitglied ein Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Das Mitglied bestätigt mit der Teilnahme, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Durchführung des EMS-/EMP-Trainings bestehen.
Das Studio ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Unsicherheiten ist vor Trainingsbeginn eine ärztliche Abklärung erforderlich.
Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen seines Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen.
5. Kontraindikationen und AusschlussgründeEMS-/EMP-Training ist eine intensive Trainingsform mit elektrischer Muskelstimulation und darf bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Aktuelle sportmedizinische Empfehlungen und DIN-orientierte Sicherheitsstandards unterscheiden zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen. (EMS Training)
5.1 Absolute KontraindikationenBei folgenden Erkrankungen oder Zuständen ist EMS-/EMP-Training untersagt:
Herzschrittmacher oder sonstige elektrische Implantate
Defibrillatoren (ICD)
Herzrhythmusstörungen
unbehandelter Bluthochdruck
Schwangerschaft
akute Infektionen, fieberhafte Erkrankungen oder entzündliche Prozesse
frische Operationen oder nicht verheilte Wunden im Stimulationsbereich
arterielle Durchblutungsstörungen
frische Stents oder Bypässe (unter 6 Monate)
schwere Blutungsstörungen oder Blutungsneigung
Epilepsie oder schwere neurologische Erkrankungen
schwere Sensibilitätsstörungen
Bauchwand- oder Leistenhernien
akuter Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Mitteln
akute Thrombosen
schwere Gefäßerkrankungen
(EMS Training)
5.2 Relative KontraindikationenFolgende Zustände erfordern vor Trainingsbeginn zwingend eine ärztliche Freigabe:
Diabetes mellitus
Tumor- oder Krebserkrankungen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Nierenerkrankungen
Bandscheibenvorfälle
akute Rückenbeschwerden ungeklärter Ursache
Neuralgien
Implantate älter als 6 Monate
Ödeme oder stärkere Wassereinlagerungen
offene Hautstellen, Ekzeme oder Verbrennungen
Schwindel oder Bewegungskinetosen
Einnahme bestimmter Medikamente (z. B. Schmerzmittel, Muskelrelaxantien, blutverdünnende Medikamente)
(EMS Training)
6. Mitteilungspflicht des MitgliedsDas Mitglied ist verpflichtet, dem Studio sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen, Beschwerden oder neu auftretenden Kontraindikationen unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere bei:
neuen Diagnosen,
Schwangerschaft,
Operationen,
Medikamenteneinnahme,
Kreislaufproblemen,
Schmerzen oder ungewöhnlichen Reaktionen nach dem Training.
Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung schuldhaft, haftet das Studio nicht für daraus entstehende Schäden.
7. TrainingsdurchführungDas EMS-/EMP-Training darf ausschließlich nach Einweisung durch qualifiziertes Personal erfolgen.
Den Anweisungen des Trainers ist jederzeit Folge zu leisten.
Das Studio ist berechtigt, ein Training aus Sicherheitsgründen jederzeit abzubrechen oder zu verweigern.
Vor jedem Training ist ausreichend Flüssigkeit aufzunehmen.
Das Training darf nicht in übermüdetem Zustand oder unmittelbar nach intensivem Sport erfolgen.
Zwischen zwei EMS-/EMP-Einheiten soll in der Regel ein ausreichender Regenerationszeitraum liegen.
8. Kleidung und HygieneDas Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften.
Handtücher sind verpflichtend zu verwenden.
9. Verspätungen und TerminabsagenVereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss die Absage spätestens 24 Stunden vorher erfolgen.
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen kann das Studio die Einheit vollständig berechnen bzw. verfallen lassen.
Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Trainingszeit.
10. HaftungDas Studio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für gesundheitliche Schäden infolge verschwiegener oder unbekannter Kontraindikationen übernimmt das Studio keine Haftung.
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
11. Ärztliche FreigabeDas Studio kann jederzeit die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. Ohne Vorlage kann das Training verweigert werden.
12. Datenschutz und GesundheitsdatenDie im Rahmen der Anamnese erhobenen Gesundheitsdaten werden ausschließlich zur sicheren Durchführung des Trainings verarbeitet und vertraulich behandelt.
13. SchlussbestimmungenSollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.